Hausordnung

Sehr geehrte Besucherinnen, sehr geehrte Besucher,

wir freuen uns auf Ihren Besuch bei The Walther Collection und möchten Ihnen einen angenehmen Aufenthalt ermöglichen. Die Sicherheit unserer Kunstwerke hat höchste Priorität. Unsere Hausordnung ist für alle Besucher/-innen der drei Museumsgebäude in Neu-Ulm oder des Project Space verbindlich. Die Besucher/-innen erkennen mit dem Betreten der Museumsräume die folgenden Regeln unserer Hausordnung an:

Zugänglichkeit der Ausstellungsräume

Die Ausstellungsbereiche von The Walther Collection sind nicht barrierefrei. Das Schwarze Haus ist gleichermaßen Ausstellungsraum und Privathaus des Sammlers. Der Zutritt zu den privaten Räumlichkeiten ist nicht gestattet. Des Weiteren behält es sich The Walther Collection vor, dieses Haus vom öffentlichen Zutritt auszunehmen.

Verhalten in den Ausstellungsräumen

  1. In allen Räumen und Außenanlagen von The Walther Collection besteht Rauchverbot. Essen und Trinken ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet.
  2. Das Mitführen von Fahrrädern, Tretrollern und dergleichen ist nicht gestattet. Kinderwagen sind davon ausgenommen.
  3. Tiere dürfen nicht in die Ausstellungen mitgenommen werden.
  4. Mit Rücksicht auf andere Besucher, bitten wir darum, das Telefonieren in den Ausstellungsräumen zu unterlassen und Mobiltelefone auf lautlos zu stellen.
  5. Das Berühren der Kunstwerke ist grundsätzlich nicht gestattet. Zu den Ausstellungsstücken ist ein Sicherheitsabstand von mind. 50 cm einzuhalten.
  6. Während des Aufenthalts bei The Walther Collection haben Eltern, Lehrer sowie Aufsichts- und Erziehungsberechtigte die Pflicht, ihre Kinder zu beaufsichtigen und darauf zu achten, dass die Sicherheit der Ausstellungsstücke nicht gefährdet wird.
  7. Die Besucherinnen und Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Eltern bzw. Aufsichts- oder Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder.

Fotografieren und Filmen

Foto- und Filmaufnahmen sind in den Räumen der Dauerausstellung nur für private Zwecke und ohne Blitz und Stativ gestattet. Die Aufnahmen dürfen nicht veröffentlicht, verkauft, reproduziert, übertragen, weitergegeben oder anderweitig kommerziell genutzt werden.
Gewerbliche oder redaktionelle Foto- und Filmaufnahmen bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch The Walther Collection. Veröffentlichungen jeglicher Art einschließlich im Internet (zum Beispiel auf privaten Websites) oder anderweitige kommerzielle Nutzung der Aufnahmen sind ohne schriftliche Genehmigung nicht gestattet.

Aufsichtspersonal

Das Aufsichtspersonal trägt dafür Sorge, dass die Regeln der Hausordnung von allen Besucherinnen und Besuchern des Museums eingehalten werden. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist daher Folge zu leisten. Bei Weigerung die Hausordnung zu beachten bzw. die Anweisungen des Personals zu befolgen, können die betreffenden Personen des Hauses verwiesen werden.

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